Zentrale: 0441 95088-0 info@simon-schubert.net

Familienrecht, Ehe- und Scheidungsrecht

Auszug des Paragraphen 1564

Das Familienrecht stellt einen Kernbereich unserer anwaltlichen und notariellen Tätigkeit dar. Wir beraten Partner einer ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft bei allen Fragestellungen, die sich in Zusammenhang mit einer bevorstehenden oder bereits vollzogenen Trennung ergeben. Gerne arbeiten wir mit Ihnen  an einvernehmlichen und individuellen Lösungen für Ihre Situation. Wenn keine außergerichtliche Verständigung möglich ist, vertreten wir in allen Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten, wie z.B. Kindschaftssachen, Unterhaltsstreitigkeiten und der Vermögensauseinandersetzung mit Nachdruck Ihre Interessen in den gerichtlichen Verfahren..

Bei der Gestaltung und Erstellung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Partnerschaftsvereinbarungen ist die langjährige anwaltliche und notarielle Betätigung der Sozietät auf diesem Gebiet Garant für die kompetente Beratung, auch in hochkomplexen Fallgestaltungen. 
Mit unseren Spezialisten aus den Bereichen des Arbeits- und Gesellschaftsrechts können wir Sie umfassend auch in Fällen beraten, in denen interdisziplinäre Probleme zu lösen sind. 
Die familienrechtlichen Sachverhalte sind zumeist mit einer großen emotionalen Belastung der betroffenen Personen verbunden.

Über die persönlichen Auswirkungen hinaus haben familienrechtliche Auseinandersetzungen aber auch erhebliche und weit in die Zukunft reichende finanzielle Folgen. Unser besonderes Augenmerk ist stets darauf gerichtet, einen individuellen Lösungsweg für Sie zu finden, der beide Aspekte angemessen berücksichtigt.

Ihre Ansprechpartner:

Dr. Anna Simon
Notarin
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Sabine Schmelz
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin