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Verkehrsrecht

Autobahn bei Nacht

Verkehrsunfall – was nun? Nach jedem Unfall im Straßenverkehr stellt sich die Frage, welche Schäden entstanden sind und wie diese von wem ausgeglichen werden. Neben der Frage, wer den Unfall verursacht hat, wer also den entstandenen Schaden zu ersetzen hat, stellt sich dann die Frage, um welche Schäden es sich handelt. Es kann sich hierbei um rein materielle Schadenspositionen handeln, wie etwa Beschädigungen an dem Kraftfahrzeug. Je nachdem wie groß der Schaden ist, kommt dann ein Anspruch des Geschädigten auf Reparatur oder aber auf Anschaffung einer gleichwertigen Sache bzw. eine entsprechend hohe Geldzahlung in Betracht.

Unter Umständen ist es ratsam, ein Sachverständigengutachten, zumindest aber einen Kostenvoranschlag einzuholen, um die entstandene Schadenshöhe darlegen und beweisen zu können. Ist eine Person verletzt worden, müssen weitere Ansprüche gegen den Unfallverursacher überprüft werden. Das sind z.B. Ansprüche auf Zahlung von Schmerzensgeld, Ausgleich vermehrter Bedürfnisse, Heilbehandlungskosten oder eines Haushaltsführungsschadens. Zudem sind an der Regulierung eines Verkehrsunfalls verschiedene Personen bzw. Personengruppen beteiligt. Das sind die unmittelbar Beteiligten, also die Insassen der Fahrzeuge, aber auch die Versicherungen und manchmal Verwandte der Verletzten mit eigenen Ansprüchen.

Ein Verkehrsunfall hat neben dieser zivilrechtlichen Seite oftmals noch eine weitere: ein Bußgeld- oder Strafverfahren. Es muss dann geklärt werden, ob ein Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Regelungen vorliegt, wie beispielsweise ein Rotlichtverstoß oder aber eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Wurde ein Insasse eines der beteiligten Fahrzeuge verletzt oder getötet sind ggf. strafrechtliche Vorschriften zu prüfen wie Fahrlässige Körperverletzung.

Wir vertreten Sie sowohl im Rahmen der zivilrechtlichen Auseinandersetzung als auch im Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren. Je nachdem ob Sie Geschädigter oder Unfallverursacher sind, ermitteln wir für Sie die Höhe des Anspruchs, um den es geht, setzen uns mit der zuständigen Verkehrshaftpflichtversicherung in Verbindung und vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren.

Ihre Ansprechpartner:

Sabine Schmelz
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin

Caroline Koenigs
Rechtsanwältin